Bundestagswahl: Erst- und Zweitstimme – so wählen Sie richtig


Februar 23, 2025 - 286 Aufrufe

Bundestagswahl: Erst- und Zweitstimme – so wählen Sie richtig

Ein Stimmzettel, zwei Stimmen: Die Bundestagswahl ist relativ einfach zu handhaben. Hier erfahren Sie, worauf Sie bei der Stimmabgabe achten müssen – und wie Sie verhindern, dass Ihre Wahl ungültig wird.

Von der Illertalfm Redaktion
Über dieses Thema berichtet: Nachrichten am 18.11.2024 um 11:00 Uhr.

Der Stimmzettel – so funktioniert die Wahl

Zur Bundestagswahl erhalten Sie einen einzigen Stimmzettel. In der linken, schwarz gedruckten Spalte setzen Sie Ihr Kreuz für den Direktkandidaten oder die Direktkandidatin Ihres Wahlkreises – das ist die Erststimme. Eine wichtige Neuerung: Nach dem aktuellen Wahlrecht zieht nicht mehr jeder siegreiche Direktkandidat automatisch in den Bundestag ein. Welche Auswirkungen diese Regelung hat, erfahren Sie hier.

Die Zweitstimme – entscheidend für die Sitzverteilung

In der rechten, blau gedruckten Spalte wählen Sie die Liste einer Partei. Diese Zweitstimme ist die entscheidende Stimme, da sie das Kräfteverhältnis im Bundestag bestimmt. Jede Partei hat in jedem Bundesland eine eigene Liste. So tritt beispielsweise die CSU ausschließlich in Bayern an, während die CDU in allen anderen Bundesländern vertreten ist.

Auf dem Stimmzettel sind jedoch nicht alle Kandidaten einer Partei aufgeführt, sondern nur die Erstplatzierten. Anders als etwa bei der bayerischen Landtagswahl können Sie die Reihenfolge nicht beeinflussen – die Partei legt diese Liste im Vorfeld fest.

Wann ist meine Stimme gültig – und wann nicht?

Damit Ihr Stimmzettel zählt, ist es wichtig, dass Sie pro Spalte nur ein Kreuz setzen. Ihr Wahlzettel ist ungültig, wenn:

  • Sie mehr als ein Kreuz pro Spalte machen.
  • Zusätze, Bemerkungen oder Vorbehalte hinzufügen.
  • Der Stimmzettel komplett leer bleibt.

Um eine gültige Stimme abzugeben, sollte aus dem Stimmzettel klar hervorgehen, welchen Kandidaten bzw. welche Partei Sie gewählt haben. Ein korrekt platziertes Kreuz in einem der vorgesehenen Kreise ist der sicherste Weg. Alternativ ist es auch zulässig, einen Namen oder eine Partei zu unterstreichen oder einzukreisen.

Geheime Wahl – so wahren Sie Ihre Anonymität

Die Stimmabgabe ist sowohl im Wahllokal als auch per Briefwahl geheim. Im Wahllokal müssen Sie den Stimmzettel in einer Wahlkabine oder hinter einem Sichtschutz ausfüllen und anschließend falten. Niemand darf sehen, für wen oder was Sie sich entschieden haben.